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2. Steuern und Buchhaltung

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 Verluste im wirtsch. Geschäftsbetrieb auch längerfristig als Anschubfinanzierung möglich?
Autor: Christof
Datum:   17.10.10 21:00

Ein Verein betreibt einen Second Hand Laden als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Waren werden ausschließlich durch Kleidersammlungen gespendet, angenommen und zu günstigen Preisen weiter verkauft. Dafür beschäftigt der Verein Personal und hat einen Laden angemietet.
Der Laden besteht inzwischen seit über fünf Jahren. Die Einnahmen decken die Miete ab, nicht jedoch die Personalkosten.
Frage 1: Ist dies bzgl. der Gemeinnützigkeit unschädlich?
Das ganze Projekt ist bewußt als diakonischer Arbeitsbereich aufgezogen, um einkommensschwachen Personen zu helfen. Allerdings kann theoretisch jeder in dem Laden einkaufen. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
Da der Laden nun aus allen Nähten platzt, soll ein noch größeres Ladenlokal angemietet werden. Hier wären zunächst Umbaumaßnahmen von ca. 80.000€ nötig.
Frage 2: Ist es möglich, hierzu Spenden aus dem ideellen Bereich ‚auszuleihen‘ , um nicht einen Kredit bei einer Bank aufnehmen zu müssen, was evtl. sogar mangels Sicherheit nicht möglich sein wird?
Meine Frage fußt auf der Kenntnis, dass man mit einem Unternehmen innerhalb 5 Jahre Gewinne erzielen sollte, damit das Finanzamt nicht Liebhaberei unterstellt. Zudem ist ja hier auch die Tatsache, dass ein ‚Verlust‘ bedeutet, dass Spendengelder für einen wirtsch. Geschäftsbetrieb verwendet werden. Sollte ich richtig liegen mit meiner Befürchtung, bin ich dennoch an einem Lösungsvorschlag für die Situation interessiert.
Vielen Dank

 Re: Verluste im wirtsch. Geschäftsbetrieb auch längerfristig als Anschubfinanzierung möglich?
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   26.10.10 12:12

Wenn der Laden tatsächlich als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt wird, ist eine Verwendung zweckgebundener Mittel (Spenden) nur unter folgenden Maßgaben zulässig:
1. Sind die zweckgebundenen Mittel zeitnah zu verwenden, müssen sie innerhalb der Verwendungsfrist (Jahr nach dem Zufluss) wieder freigestellt und zweckbezogen verwendet werden.
2. Mittel, die nicht zeitnah verwendet werden müssen (freie Rücklagen und andere Vermögenszuführungen), können langfristig hier eingesetzt werden, dürfen aber grundsätzlich nicht durch Verluste aufgezehrt werden. Hier gelten die allgemeien Regelungen zu Verlusten in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (AEAO).

Zu prüfen wäre allerdings, ob der Laden nicht als Einrichtung der Wohlfahrtpflege ein Zweckbetrieb sein kann. Hier muss allerdings sowohl auf die Erlöse (nicht erwerbsmäßig) und die Kunden geachtet werden.
Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist nach § 66 AO ein Zweckbetrieb, wenn sie in besonderem Maße den in § 53 AO genannten (hilfsbedürftigen) Personen dient. Das ist der Fall, wenn diesen Personen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen zugute kommen.

 Re: Verluste im wirtsch. Geschäftsbetrieb auch längerfristig als Anschubfinanzierung möglich?
Autor: Christof
Datum:   26.10.10 12:29

Vielen Dank!
Würde im Falle des Zweckbetriebs auch für sämtliche Umsatzerlöse der verminderte Satz von 7% zutrage kommen?

 Re: Verluste im wirtsch. Geschäftsbetrieb auch längerfristig als Anschubfinanzierung möglich?
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   26.10.10 12:45

Hier würde dann auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten. Die Ausnahmeregelung des § 12 Absatz 2 Nr. 8a UStG wird nicht greifen, weil die Einnahmeerzielung schon durch die spezielle Zweckbetriebdefinition eingeschränkt ist.
Es kommt außerdem die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG in Frage. Das setzt aber nach bisherigem Recht die Mitgliedschaft in einem anerkannten Wohlfahrtsverband voraus.

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