Hallo ich habe zum 10.03.11 mein Amt als 1 Vorsitzender eines Kleingartenvereins schriftlich durch Aushang im allen Schaukästen des Vereines sowie durch verlesen durch das zweite gesetzliche Vorstandsmitglied auf einer Vorstandsversammlung an der ich nicht anwesend war erklärt. Weiter habe ich den Rücktritt gegenüber unserem Kreisverband und dem zust. Amtsgericht erklärt. Mitglied im Verein bin ich weiterhin.
Darf der Verein (vertreten duch 2. Vorsitzende laut Satzung) weiterhin Schriftstücke mit meinem Namen veröffentlichen (Auflistung der Mitglieder des Vorstandes z.B. Einladung zur Jahreshauptversammlung??????