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2. Steuern und Buchhaltung

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 Mitgliederpflege
Autor: Dieter
Datum:   12.11.10 17:12

ich mache die Buchführung für einen Verein mit 7 Abteilungen, die alle eigenständig agieren. Unsere Damensportabteilung verwendet das meiste Geld für gesellige Veranstaltungen ( z.B. Theaterbesuch incl. Busfahrt; mehrtägige Ausflüge; Essen gehen). Zu allen dieser Veranstaltungen zahlen die Damen neben dem Mitgliedsbeitrag auch noch einen Eigenanteil auf das Bankkonto. Kann ich all diese Aktivitäten im SKR49 unter Konto 2800 - Mitgliederpflege buchen, oder müssen die Ausgaben aufgeteilt werden?
Vielen Dank

 Re: Mitgliederpflege
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   19.11.10 12:09

Bei den Eigenanteilen könnt sich ein umsatzsteuerliches Problem ergeben. Nämlich das diese nicht als durchlaufende Posten behandelt werden können.
Zudem gilt die 40-Euro-Grenze für Annehmlichkeiten. Ich würde deswegen darüber hinausgehende Beträge separat erfassen.

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