Autor: MHD1959
Datum: 13.02.11 18:01
Hallo,
laut unserer Satzung muss die Hauptversammlung den Haushaltsplan fürs nächste Jahr genehmigen.
Frage: Bei vorsichtiger Schätung der Einnahmen (hauptsächlich Spenden) ergibt sich bei Gegenüberstellung der Aufwendungen (hauptsächlich Gehälter und Annuitäten für Gebäudedarlehen) eine Unterdeckung. Muss der Vorstand dann für die Unterdeckung haften? Rücklagen in Form von Festgeld sind vorhanden, decken den Fehlbetrag gerade so eben.
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