Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum: 10.04.11 10:08
Möglich wäre hier eine Betriebsmittelrücklage als zweckgebundene Rücklage.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann diese für längstens ein Jahr gebildet werden (also in Höhe der Lohnkosten eines Jahres).
Die Rücklage muss aber schon begründet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Mitarbeiter eingestellt werden sollten, ohne dass die laufenden Mittel dafür vorhanden sind.
In jedem Fall sollten Sie zunächst die Obergrenzen für die Bildung einer freien Rücklage ausschöpfen.
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