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 Personal einstellen - zweckgebundene Rücklage
Autor: Beate W
Datum:   05.04.11 21:45

Hallo liebe Forenteilnehmer,

wir möchten in nächster Zeit die ersten Personen für ihre Vereinstätigkeiten anstellen. Können wir dafür zweckgebundene Rücklagen bilden? Wie konkret muss so eine "Erklärung" dazu formuliert sein und wie hoch dürfen diese Rücklagen sein? Wir hatten im letzten Jahr einen recht großen "Überhang" an Spenden.
vielen Dank für ihre Antwort

 Re: Personal einstellen - zweckgebundene Rücklage
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   10.04.11 10:08

Möglich wäre hier eine Betriebsmittelrücklage als zweckgebundene Rücklage.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann diese für längstens ein Jahr gebildet werden (also in Höhe der Lohnkosten eines Jahres).
Die Rücklage muss aber schon begründet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Mitarbeiter eingestellt werden sollten, ohne dass die laufenden Mittel dafür vorhanden sind.
In jedem Fall sollten Sie zunächst die Obergrenzen für die Bildung einer freien Rücklage ausschöpfen.

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