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 Rücktritt des 2. Vorsitzenden (eV)
Autor: rzfr79
Datum:   29.04.11 08:02

Hallo zusammen,

wir (gemeinnütziger Verein) haben erst vor zwei Wochen in einer Mitgliedervollversammlung einen neuen Vorstand gewählt (1. und 2. Vorsitzende, Schatzmeister, Schriftführer & 4 Beiräte >> so will es die Satzung). Nun hat der 2. Vorsitzende aus beruflichen Gründen seinen sofortigen Rücktritt erklärt. Nun die Frage, was wir veranlassen müssen. Die Mitglieder schon wieder einbestellen und den 2. Vorsitzenden neu wählen lassen? Oder kann ein anderes Vostandsmitglied, z.B. der Schatzmeister die Funktion des 2. Vorsitzenden kommisarisch für eine gewisse Zeit übernehmen, damit nicht leich wieder die Mitglieder zusammengetrommelt werden müssen?

Der neu gewählte Vorstand ist noch nicht mal beim Amtsgericht angemeldte, da über Ostern keiner wirklich aktiv war.

Danke für Ihr Feedback!

R. Zinn

 Re: Rücktritt des 2. Vorsitzenden (eV)
Autor: rene
Datum:   29.04.11 21:29

Was sagt die Satzung zu dem vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB ? Nur der wird im Vereinsregister eingetragen. Eine Personalunion ist möglich, evtl. lässt die Satzung auch eine interne, kommissarische Nachbesetzung zu.

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