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 Verlust im idellen Bereich
Autor: Doris Listemann
Datum:   19.11.10 14:36

Sehr geehrte Damen und Herren,
der gemeinnützige Verein, den ich betreue besteht nur aus einem ideellen Bereich. In 2009 hat der Verein einen Verlust erwirtschaftet. In 2010 haben wir einen hohen Gewinn, u. a. weil wir in 2010 für zwei Jahre die Mitgliedsbeiträge eingezogen haben, denn es war über Jahre so üblich, erst z. B. in 2009 den Beitrag für 2008 zu bezahlen, was aber völlig unüblich ist und viele Mitglieder irritiert hat. Meine Frage nun: Gibt es die Möglichkeit des Verlust-Vortrags von 2009 in 2010, damit dieser Verlust den hohen Gewinn in 2010 reduziert, denn eigentlich darf man ja als gemeinnütziger Verein gar keinen Gewinn machen bzw. muß Rücklagen bilden.

 Re: Verlust im idellen Bereich
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   22.11.10 08:14

Ein solcher Verlustvortrag ist nicht erforderlich, weil Überschüsse im ideellen Bereich steuerfrei sind.
Es stimmt auch nicht, das gemeinnützige Vereine keine Gewinne machen dürfen. Sie müssen lediglich die Gewinne zweckbezogen verwenden - und zwar zeitnah, dass heisst im Folgejahr.

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